covid-19
Wichtige Informationen zu Ihrem Aufenthalt in Hamburg während der COVID-19 Pandemie.
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Aktualisierung vom 18. April 2022
Seit dem 02. April 2022 gilt:
Der Check-in ist unabhängig von einer Impfung oder eines COVID-Tests erlaubt. Im Hotel ist das Tragen einer FFP2 Maske für Gäste verpflichtend.
Diese Regelung gilt bis zum 30. April 2022. Ab dem 01. Mai 2022 sollen alle COVID-Regelungen wegfallen.
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Aktualisierung vom 01. März 2022
ab dem 4. März 2022 gilt eine neue Corona-Verordnung. Die einzelnen Änderungen im Wortlaut, finden Sie hier
Dies sind die neuen Regelungen:
1. In Hotellerie und Gastronomie gilt die 3 G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet). Für den Test gibt es folgende Vorgaben: der PCR-Test darf maximal 48 Stunden, der Schnelltest maximal 24 Stunden vor Betreten des Betriebes vorgenommen worden sein.
2. Gäste in Hotellerie und Gastronomie müssen eine FFP 2- Maske tragen, die bei Verweilen auf einem dauerhaft eingenommen Sitz- oder Stehplatz oder auf dem Hotelzimmer abgelegt werden darf. Dies gilt für Gäste ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine medizinische Maske tragen.
3. Bei Mitarbeitern in Gastronomie und Hotellerie reicht eine medizinische Maske.
4. Das Verzehren und Bewirten von Gästen in der Gastronomie auf festen Stehplätzen ist wieder erlaubt.
5. Sog. Tanzlustbarkeiten sind erlaubt unter folgenden Voraussetzungen:
a. Zutritt haben nur Gäste unter 2 G plus-Bedingungen.
b. Hygienevorgaben sind einzuhalten und ein Schutzkonzept ist zu erstellen.
c. Für Gäste gilt keine Maskenpflicht.
d. Die Mitarbeiter müssen eine medizinische Maske tragen.
6. Wird in einer Gastronomie/bei Veranstaltungen Tanzgelegenheiten angeboten, gelten die Vorgaben für Tanzlustbarkeiten nach § 15 a, also u. a. 2 G plus (s. Pkt. 5).
7. Die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen steigt in geschlossenen Räumen auf maximal 500 Personen.
8. Das Alkoholverbot an bestimmten Plätzen (§ 4 d) wird aufgehoben.
9. Das Abstandsgebot von 1,5 m ist nur noch eine Empfehlung (§ 3), d.h. es müssen auch keine Vorkehrungen mehr bei Warteschlangen erfolgen.
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Aktualisierung vom 07. Januar 2022
Die neue Corona-Verordnung der Freien und Hansestadt Hamburg gültig ab 10.01.2022
Check-In:
Es gilt die 2G+Regel. Was bedeutet das?
Diese Regel gilt nur für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben: nur vollständig geimpfte Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben (3. Impfung), können im Hotel übernachten. Eine Booster-Impfung ist ab dem Tag der Impfung sofort gültig (keine 14-Tage Wartezeit).
Wer keine Booster-Impfung hat (also nicht dreimal geimpft ist), kann nur im Hotel übernachten, wenn zusätzlich ein tagesaktuellen Antigen-Test (also Schnelltest, der beim Check-In nicht älter als 24 Stunden alt ist) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorliegt. Dieses gilt auch für Genesene (sie müssen immer zusätzlich zum Genesennachweis einen Test vorlegen).
Diese Regel gilt nur für Personen ab 7. Lebensjahr, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich nicht in den Schulferien befinden: Diese Personen brauchen weder geimpft, genesen oder getestet sein.
Ein Test (oder Impf- oder Genesenen-Nachweis) entfällt für alle Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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Aktualisierung vom 04. Dezember 2021
nach der neuen Corona-Verordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 03. Dezember 2021 gelten ab 04. Dezember 2021 folgende Regelungen:
Check-In:
Es dürfen nur noch Gäste übernachten, die entweder geimpft oder genesen sind. Dieses gilt nicht für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Impfnachweis:
14 Tage nach der zweiten Impfung mit den Impfstoffen Comirnaty (BioNTech/Pfizer), Spikevax (Moderna) oder Vaxzevria (AstraZeneca). 14 Tage nach der 1. Impfung mit Janssen. Andere Impfstoffe wie z.B. Convidecia (Cansino), Sinovac (Coronavac), Sinopharm (BBIBP-CorV) oder Sputnik V sind nicht in der EU zugelassen. Nach Mitteilung der Dehoga können diese Personen jedoch auch im Hotel übernachten, wenn sie einen Impfnachweis über die vollständige Impfung haben und zusätzlich einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Als vollständig geimpft gelten auch Personen, die erkrankt und genesen sind (mit Bescheinigung) und dann eine Impfung erhalten haben. Diese können 14 Tage nach der ersten Impfung auch im Hotel übernachten. Dies gilt auch für Personen, die eine erste Impfung hatten und dann an Covid-19 erkrankt sind und einen entsprechenden Genesenennachweis vorlegen können.
Als Genesen gelten alle Personen, die einen Genesenennachweis vorlegen können und die Genesung ist nicht länger als 6 Monate her.
Natürlich können auch Gäste im Hotel übernachten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Das Attest muss folgende Daten enthalten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort und der konkrete Grund der gesundheitlichen Einschränkungen.
Nach Auffassung der STIKO (ständige Impfkommission) können sich Schwangere und Stillende impfen lassen und sind von der 2G-Regel nicht ausgenommen.
Nach Mitteilung der DEHOGA können auch Personen aus dem Transportwesen (z.B.: ausländische Schiffs- oder Flugzeugbesatzungen; ausländische LKW-Fahrer; ausländische Busfahrer) im Hotel übernachten, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Auch Personen, die einen Diplomatenpass haben, brauchen für die Übernachtung nur einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Die Gäste aus Virusvariantengebieten müssen bei der Einreise nach Deutschland einen PCR-Test vorlegen und dann zwingend in Quarantäne. Gäste aus Virusvariantengebieten können also nicht im Hotel übernachten.
Virusvariantengebiete.
Zuordnung, ob ein Land ein Virusvariantengebiet ist oder nicht, wird immer freitags nachmittags durch das RKI für den darauffolgenden Sonntag neu festgelegt: hier
Kinder
Ein Test (oder Impf- oder Genesenen-Nachweis) entfällt für alle Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kinder (zwischen 7 und 15 Jahren alt) müssen keinen Test (oder Impfnachweis oder Genesenennachweis) vorlegen, wenn Schulzeit ist.
Wenn Ferien sind und in der Schule nicht getestet wird, können die Kinder nur im Hotel übernachten, wenn sie getestet, geimpft oder genesen sind. Dann müssen die Kinder einen PCR-Test (48 Stunden alt) oder Antigen-Test (24 Stunden alt), eine Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen.
Allgemeine Hinweise:
Im gesamten Innenbereich des Hotels besteht Maskenpflicht. Die Maske darf nur im Frühstücksraum beim Sitzen am Tisch und auf den Plätzen in der Lobby abgenommen werden. Und natürlich muss die Maske nicht im Zimmer getragen werden.
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Aktualisierung vom 25. November 2021
Nach der Corona-Verordnung der Freien und Hansestadt Hamburg gelten zurzeit folgende Regelungen:
Gäste aus Virusvariantengebieten dürfen im Hotel nicht übernachten.
Eine Übersicht der Virusvariantengebiete finden Sie hier
Check-In:
Es dürfen nur noch Gäste übernachten, die entweder geimpft oder genesen sind. Dieses gilt nicht für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Impfnachweis:
14 Tage nach der zweiten Impfung mit den Impfstoffen Comirnaty (BioNTech/Pfizer), Spikevax (Moderna) oder Vaxzevria (AstraZeneca). 14 Tage nach der 1. Impfung mit Janssen. Andere Impfstoffe wie z.B. Convidecia (Cansino), Sinovac (Coronavac), Sinopharm (BBIBP-CorV) oder Sputnik V sind nicht in der EU zugelassen und Gästen mit diesen Impfungen können nicht im Hotel übernachten.
Als vollständig geimpft gelten auch Personen,
die erkrankt und genesen sind (mit Bescheinigung) und dann eine Impfung erhalten haben. Diese können 14 Tage nach der zweiten Impfung auch im Hotel übernachten. Dies gilt auch für Personen, die eine erste Impfung hatten und dann an Covid19 erkrankt sind und einen entsprechenden Genesenen-Nachweis vorlegen können.
Als Genesen gelten alle Personen,
die einen Genesenen-Nachweis vorlegen können und die Genesung ist nicht länger als 6 Monate her.
Natürlich können auch Gäste im Hotel übernachten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.
Das Attest muss folgende Daten enthalten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort und der konkrete Grund der gesundheitlichen Einschränkungen.
Nach Auffassung der STIKO (ständige Impfkommission) können sich Schwangere und Stillende impfen lassen und sind von der 2G-Regel nicht ausgenommen.
Kinder
Ein Test (oder Impf- oder Genesenen-Nachweis) entfällt für alle Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kinder (zwischen 7 und 17 Jahren alt) müssen keinen Test (oder Impfnachweis oder Genesenen-Nachweis) vorlegen, wenn Schulzeit ist.
Wenn Ferien sind und Kinder in der Schule nicht getestet werden, können die Kinder aus diesen Bundesländern (Deutschland) nur im Hotel übernachten, wenn sie getestet, geimpft oder genesen sind. Dann müssen die Kinder aus diesen Bundesländern einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden), einen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen.
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Aktualisierung vom 24. November 2021
Auszug aus einer Pressemeldung
der Senatskanzlei Hamburg:
Der Hamburger-Senat hat am 23. November 2021 mitgeteilt, dass für alle Hotels ab Montag, den 29.11.21 die 2G-Regel eingeführt wird.
Damit dürfen nur noch Gäste übernachten, die entweder geimpft oder genesen sind. Dieses gilt nicht für schulpflichtige Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Check-In:
Ein Check-In ist grundsätzlich nur zu folgenden Bedingungen möglich:
- vollständiger Impfnachweis oder Genesen-Nachweis
- Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dieses durch ein ärztliches Attest belegen (und werden dann wie Geimpfte behandelt).
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Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dieses durch ein ärztliches Attest belegen (und werden dann wie Geimpfte behandelt). Das Attest muss folgende Daten enthalten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort und der konkrete Grund der gesundheitlichen Einschränkungen.
Nach Auffassung der STIKO (ständige Impfkommission) können sich Schwangere und Stillende impfen lassen und sind von der 2G-Regel NICHT ausgenommen.
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Aktualisierung vom 19. November 2021
Auszug aus der am 20.November 2021
in Kraft tretende Corona-Verordnung:
www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2484.pdf
Check-In/Aufenthalt:
Ein Check-In ist grundsätzlich nur zu folgenden Bedingungen möglich:
- negativer PCR-Test, maximal 48 Stunden nach dem Abstrich
- negativer Schnelltest (Antigen-Test), maximal 24 Stunden nach dem Abstrich
- vollständiger Impfnachweis oder Genesen-Nachweis
- Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dieses durch ein ärztliches Attest belegen (und werden dann wie Geimpfte behandelt).
Bei der Kontrolle des Nachweises soll auch der Personalausweis vorgezeigt werden. Bei Kindern ist auch ein Ausweis zu verlangen, um zu prüfen, dass Sie noch keine 18 Jahre alt sind.
Sollte die Hospitalisierungsrate in Hamburg auf über 3,0 steigen, können nur geimpfte/genesene Gäste übernachten.
Nur geimpfte/genesene Personen dürfen im Frühstücksraum ihr Frühstück zu sich nehmen. Auch ein Getränk in der Lobby dürfen nur geimpfte/genesene Gäste zu sich nehmen.
Gäste ohne vollständigem Impfnachweis oder Genesen-Nachweis müssen ihr Frühstück/Getränk auf ihrem Zimmer oder der Terrasse zu sich nehmen. Dieses gilt nicht für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dieses durch ein ärztliches Attest belegen (und werden dann wie Geimpfte behandelt).
Die Maskenpflicht entfällt im Innenbereich. Nicht geimpfte/genesene Gäste oder nicht geimpfte/genesene Mitarbeiter müssen eine Maske tragen. Eine Abstandregel gibt es nicht mehr.
Nicht geimpfte/genesene Gäste müssen überall im Hotel eine Maske tragen (nur nicht auf ihrem Zimmer).
Nach jeweils 72 Stunden eines Aufenthalts ist für Nichtgeimpfte und Nicht-Genesene Gäste ein neuer Test (hier reicht auch ein Antigentest, ein PCR-Test oder Selbsttest in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Rezeption) erforderlich.
Es muss weiterhin eine gesonderte Kontakterfassung erfolgen. Die Kontaktbögen sind vier Wochen aufzubewahren.
Der Alkoholausschank ist nicht mehr bis 22 Uhr befristet - es gibt keine Sperrstunde mehr.
Gäste aus Hochrisikogebieten:
Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, die durch einen negativen Test (Antigen/PCR) auf 5 Tage verkürzt werden kann. Geimpfte oder Genesene Personen müssen nicht in Quarantäne. Die Gäste aus diesen Ländern dürfen die ersten 5 Tage (bis sie den Test machen) ihres Aufenthalts das Zimmer nicht verlassen und müssten auch auf dem Zimmer frühstücken (was gebracht werden muss) und sich Essen liefern lassen. Gäste aus Hochrisikogebieten sollten nur übernachten, wenn sie geimpft oder genesen sind.
Kinder (von 0-17 Jahren), die aus Hochrisikogebieten einreisen, können nur im Hotel übernachten, wenn sie geimpft oder genesen sind. Ein negativer PCR-Test reicht nicht aus.
Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI finden Sie hier: www.rki.de
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Auszug von der Webseite: www.hamburg.de/verordnung
Aktualisierung vom 28. August 2021
Corona-Verordnung der Freien und Hansestadt Hamburg, die ab 28. August 2021 gilt, wurde am 03. September 2021 in den späten Abendstunden veröffentlicht.
Check-In
Ein Check-In ist grundsätzlich nur zu einer der folgenden Bedingungen möglich:
- negativer PCR-Test, maximal 48 Stunden nach dem Abstrich
- negativer Schnelltest (Antigen-Test), maximal 24 Stunden nach dem Abstrich
- vollständiger Impfnachweis oder Genesen-Nachweis
Näheres hierzu unter § 10h Negativer Coronavirus-Testnachweis für Einrichtungen, Betriebe und Angebote mit Publikumsverkehr der Verordnung
Aufenthalt
Nach jeweils 72 Stunden eines Aufenthalts ist für Nichtgeimpfte und Nicht-Genesene ein neuer Test (hier reicht auch ein Antigen-Snelltest, ein PCR-Test oder Selbsttest in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Rezeption) erforderlich.
Es muss weiterhin eine gesonderte Kontakterfassung erfolgen. Die Kontaktbögen sind vier Wochen aufzubewahren.
Näheres dazu unter § 16 Beherbergung; Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen der Verordnung.
Gäste aus Hochrisikogebieten
Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, die durch einen negativen Test (Antigen/PCR) auf 5 Tage verkürzt werden kann. Geimpfte oder Genesene Personen müssen nicht in Quarantäne. Die Gäste aus diesen Ländern dürfen die ersten 5 Tage (bis sie den Test machen) ihres Aufenthalts das Zimmer nicht verlassen und müssten auch auf dem Zimmer frühstücken (was gebracht werden muss) und sich Essen liefern lassen. Kinder unter 12 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen grundsätzlich 5 Tage in Quarantäne.
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Seit dem 01.06.2021 gilt die neue Verordnung des Hamburger Senats:
Das Reisen aus touristischem Grund ist wieder möglich! Folgende Auflagen sieht die Verordnung vor: Bei Anreise im Hotel benötigen Sie einen negativen PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Anreise maximal 48 Stunden alt ist. Der Test muss in einer Teststation, einer Apotheke, bei einem Arzt oder durch entsprechend ausgebildetes Personal in einem Betrieb mit schriftlicher Bestätigung erfolgen. Anschließend müssen regelmäßig alle 72 Stunden Folgetestungen stattfinden, die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des ersten Tests, den Sie am besten noch am Heimatort durchgeführt haben. Sie können auch einen negativen Antigen-Test (Schnelltest) vorlegen. Der Test muss in einer Teststation, einer Apotheke, bei einem Arzt oder durch entsprechend ausgebildetes Personal in einem Betrieb mit schriftlicher Bestätigung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass dieser Test nicht älter als 24 Stunden zum Zeitpunkt des Check-Ins sein darf. Anschließend müssen regelmäßig alle 72 Stunden Folgetestungen stattfinden, die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des ersten Tests.
Vollständig geimpfte Personen (ab dem 15. Tag nach der Impfung), von einer Covid-Erkrankung Genesene mit entsprechender Bescheinigung des Gesundheitsamtes und Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Seien Sie versichert, dass wir alles dafür tun werden, um Ihnen einen angenehmen und entspannenden Urlaubauf in unserer schönen Stadt zu ermöglichen. Bis zu unserem Wiedersehen senden wir Ihnen herzliche Grüße aus der Hansestadt.
BESONDERHEITEN WÄHREND IHRES AUFENTHALTS.
Vor und während des Aufenthalts müssen regelmäßige negative Testergebnisse von Corona-Tests vorgelegt werden. Vereinbaren Sie Ihre Testtermine vor Ort bereits vor Ihrer Anreise am besten bei einer Teststation auf St. Pauli. Bitte beachten Sie, dass eine Testung im Hotel nicht möglich ist. Im gesamten Hotel gelten die üblichen Abstands-und Hygieneregeln. Sie sind daher verpflichtet, im gesamten öffentlichen Bereich des Hotels eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung(OP-, FFP2-oder KN95-Maske ohne Atemventil) zu tragen. Es dürfen maximal fünf Personen (Kinder unter 14 Jahre ausgenommen) aus nicht mehr als zwei Haushalten zusammen an einem Tisch sitzen. Für den Besuch des Frühstücksrestaurants, sowie jeder anderen Gaststätte oder eines touristischen Angebots in Hamburg ist das Hinterlegen Ihrer Daten zur Kontaktnachverfolgung vorgeschrieben.